Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB): Gründung und Vorteile
Die PartG mbB Gründung ist eine moderne Gesellschaftsform für Freiberufler. Steuerberater, Rechtsanwälte und Architekten nutzen sie für gemeinsame Projekte. Sie schützt das Privatvermögen der Partner bei beruflichen Fehlern.
Bei der PartG mbB spielt die Haftungsbeschränkung eine große Rolle. Partners haften nicht persönlich für Fehler ihrer Kollegen. Das Gesellschaftsvermögen dient als Haftungsmasse. Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Mandanten und Auftraggeber.
Die Vorteile der Partnerschaftsgesellschaft zeigen sich im Alltag. Teams arbeiten gleichberechtigt zusammen und teilen Verantwortung. Die Gesellschaftsform ermöglicht flexible Organisation. Steuerlich bleibt es für Freiberufler günstig.
Die beschränkte Berufshaftung setzt bestimmte Voraussetzungen voraus. Eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung muss nachgewiesen werden. Die Berufskammern bestimmen die Mindestversicherungssummen. Nach der Eintragung im Partnerschaftsregister wirkt die Haftungsbeschränkung.
Was ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)
Die PartG mbB Definition bezeichnet eine spezielle Rechtsform für Freiberufler in Deutschland. Sie ermöglicht es, gemeinsam zu arbeiten und dabei das persönliche Vermögen zu schützen. Das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz, das seit 1995 besteht, wurde 2013 um die beschränkte Berufshaftung erweitert.
Definition und rechtliche Grundlagen
Die PartG mbB ist eine Weiterentwicklung der Partnerschaftsgesellschaft. Das Partnerschaftsrecht Deutschland regelt sie im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG). Freiberufler können sich zu einer Personengesellschaft zusammenschließen und ihre Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzen. Sie müssen eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.

Entstehungsgeschichte der PartG mbB
Die Einführung erfolgte am 19. Juli 2013 durch eine Gesetzesänderung. Der Gesetzgeber reagierte auf den Bedarf der Freiberufler nach besseren Haftungsregelungen. Besonders Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer profitierten von dieser neuen Option im deutschen Gesellschaftsrecht.
Abgrenzung zur klassischen Partnerschaftsgesellschaft
Die PartG Unterschiede zeigen sich vor allem in der Haftungsfrage. Bei der klassischen PartG haftet der handelnde Partner persönlich. Die PartG mbB schließt diese persönliche Haftung vollständig aus. Partner haften nur noch mit dem Gesellschaftsvermögen, wenn eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung besteht.
Für welche Berufsgruppen eignet sich die PartG mbB
Die PartG mbB ist nicht für alle Berufe geeignet. Nur bestimmte freie Berufe mit speziellen Regeln können sie nutzen. Diese Rechtsform ist besonders für Berufe mit hohen Risiken interessant.
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Steuerberater nutzen die PartG mbB oft. Seit 2013 ist das möglich. Wirtschaftsprüfer profitieren von klaren Versicherungsregeln.
Beide Berufe arbeiten oft in Teams. Sie schätzen den Schutz ihres Privatvermögens bei schwierigen Aufgaben.

Rechtsanwälte und Patentanwälte
Rechtsanwälte waren früh dabei. Die Bundesrechtsanwaltsordnung regelt seit 2013 die Versicherung. Patentanwälte haben ähnliche Möglichkeiten.
Architekten und beratende Ingenieure
Architekten und Ingenieure mit kammerfähiger Beratungstätigkeit können eine PartG mbB gründen. Die Kammern legen spezifische Versicherungsanforderungen fest. Diese Berufe schätzen die Haftungsbeschränkung bei großen Projekten.
Ausgeschlossene Berufsgruppen
Ärzte, Zahnärzte und Apotheker dürfen keine PartG mbB gründen. Die fehlenden Regeln zur Versicherung verhindern das. Auch Heilpraktiker und andere nicht verkammerte Berufe bleiben ausgeschlossen.
Voraussetzungen für die Gründung einer PartG mbB
Um eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung zu gründen, müssen bestimmte PartG mbB Voraussetzungen erfüllt werden. Freiberufler müssen zuerst prüfen, ob ihr Beruf für diese Gesellschaftsform zulässig ist. Es gibt auch spezifische berufsrechtliche Anforderungen.

Bei der Gründungsvoraussetzungen Partnerschaft gibt es wichtige Punkte. Zwei Partner, die in derselben oder verwandten Berufen arbeiten, müssen zusammenarbeiten. Der Partnerschaftsvertrag ist die Grundlage und regelt die Beziehungen innerhalb der Gesellschaft.
Die Eintragung in das Partnerschaftsregister erfolgt beim Amtsgericht, wo die Gesellschaft ihren Sitz hat.
Ein zentraler Punkt bei der Anforderungen beschränkte Berufshaftung ist die Berufshaftpflichtversicherung. Diese Versicherung muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und anerkannt sein. Die Versicherungssumme hängt von der Berufskammer ab. Zum Beispiel benötigen Steuerberater eine Deckung von 1 Million Euro pro Versicherungsfall.
Alle Partner müssen ihre Qualifikation durch Zulassungen nachweisen. Die Gesellschaft muss in Deutschland einen festen Sitz haben. Der Name muss „mit beschränkter Berufshaftung“ oder „mbB“ enthalten. Diese Bedingungen garantieren die rechtliche Gründung und den Haftungsschutz der Partner.
Die Berufshaftpflichtversicherung als Kernvoraussetzung
Die Berufshaftpflichtversicherung PartG mbB ist sehr wichtig für die Gründung. Ohne sie kann man nicht im Partnerschaftsregister eingetragen werden. Sie schützt vor finanziellen Schäden und ermöglicht die Haftungsbeschränkung.
Gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssummen
Jede Berufsgruppe hat eine Mindestversicherungssumme. Rechtsanwälte müssen zum Beispiel 2,5 Millionen Euro pro Versicherungsfall haben. Steuerberater brauchen mindestens 1 Million Euro. Die genaue Summe hängt von den Berufsordnungen und der Region ab.

Berufsrechtliche Regelungen der jeweiligen Kammern
Die Kammern haben spezifische Anforderungen an die Versicherung. Die Bundesrechtsanwaltskammer, Steuerberaterkammer und Architektenkammer haben eigene Regeln. Dazu gehören die Mindestversicherungssumme, Selbstbehalte und Ausschlussklauseln.
Versicherungsnachweis bei der Anmeldung
Man muss den Versicherungsnachweis Partnerschaft schon bei der Anmeldung haben. Die Versicherungsbescheinigung sendet man direkt an das Amtsgericht. Eine lückenlose Dokumentation der Versicherung ist wichtig. Die Bescheinigung muss auf die PartG mbB ausgestellt sein und alle Partner namentlich aufführen.
Haftungsbeschränkung und Vermögensschutz
Freiberufler profitieren von der Haftungsbeschränkung PartG mbB. Bei Fehlern in der Arbeit schützt die beschränkte Berufshaftung ihr Eigentum. Die Gesellschaft haftet nur bis zur Höhe der Versicherungssumme.
Bei der PartG mbB schützt der Vermögensschutz Freiberufler. Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Schäden ab. Persönliche Werte wie Haus oder Sparguthaben bleiben sicher.
Bei Behandlungsfehlern bleibt der Privatvermögen Schutz bestehen. Die Versicherung regelt bis zur Deckungssumme. Partner müssen nicht für Fehler anderer einstehen.
Die Mindestversicherungssumme liegt bei 2,5 Millionen Euro. Rechtsanwalts- und Steuerberaterkammern bestimmen diese Beträge. Nach Eintrag ins Partnerschaftsregister ist der Vermögensschutz Freiberufler gesichert.
Unterschiede zwischen PartG und PartG mbB in der Haftung
Bei der Wahl der Rechtsform für Freiberufler ist die Haftung wichtig. Man muss zwischen PartG und PartG mbB wählen. Diese Entscheidung schützt das Privatvermögen bei Fehlern.
Persönliche Haftung bei der klassischen PartG
Bei PartG haftet jeder Partner persönlich. Ein Fehler eines Partners kann das gesamte Privatvermögen kosten. Die anderen Partner sind meistens geschützt, außer sie waren direkt beteiligt.
Vollständiger Haftungsausschluss bei der PartG mbB
Bei PartG mbB gibt es keinen Haftungsausschluss für Partner. Der Schuldige muss nicht mit seinem Privatvermögen zahlen. Die Haftung liegt bei der Berufshaftpflichtversicherung.
Schutz des Privatvermögens aller Partner
Bei PartG mbB ist das Vermögen aller Partner geschützt. Eigenheime und Ersparnisse bleiben auch bei Fehlern sicher. Die Versicherung deckt alle Schäden.
Der Gründungsprozess Schritt für Schritt
Der PartG mbB Gründungsprozess hat einen klaren Ablauf. Jeder Schritt ist wichtig und muss in der richtigen Reihenfolge erfolgen. So entsteht die Gesellschaft rechtlich wirksam.
Erstellung des Partnerschaftsvertrags
Der erste Schritt ist die Erstellung eines Partnerschaftsvertrags. Dabei werden die Rechte und Pflichten der Partner festgelegt. Der Vertrag regelt, wie das Geschäft geführt und der Gewinn geteilt wird.
Ein wichtiger Punkt ist der Zusatz „mit beschränkter Berufshaftung“ im Firmennamen.
Notarielle Beurkundung und Beglaubigung
Die notarielle Beurkundung der Unterschriften ist Pflicht. Der Notar prüft, wer unterschrieben hat, und bestätigt die Echtheit. Dies kostet zwischen 20 und 50 Euro pro Unterschrift.
Anmeldung beim Partnerschaftsregister
Die Partnerschaftsregister Anmeldung ist der letzte Schritt. Das Amtsgericht prüft alle Unterlagen. Man muss den Partnerschaftsvertrag und die Versicherungsnachweise vorlegen.
Die Eintragung dauert meist zwei bis vier Wochen.
Namensgebung und verpflichtende Zusätze
Die korrekte Namensgebung für eine PartG mbB ist sehr wichtig. Bei der Firmierung Partnerschaft gibt es strenge Regeln. Der Name muss den Nachnamen eines Partners enthalten.
Der Name kann auch durch Vornamen oder Berufsbezeichnungen ergänzt werden. Der Zusatz „mbB“ ist gesetzlich vorgeschrieben. Er muss im Firmennamen stehen.
Partner können entweder „mbB“ oder „mit beschränkter Berufshaftung“ verwenden. Beide sind rechtlich gleichwertig. Sie bieten den Haftungsschutz.
Der Zusatz kommt direkt nach „Partnerschaft“. Ein Beispiel wäre: „Müller & Schmidt Partnerschaft mbB Steuerberater“. So wissen Mandanten und Geschäftspartner um die Haftungsbeschränkung.
Ohne den korrekten Zusatz gilt die Haftungsbeschränkung nicht. Dann haften alle Partner persönlich. Das Partnerschaftsregister prüft die Namensführung bei der Anmeldung.
Änderungen der Firmierung erfordern eine neue Eintragung. Das kann Kosten verursachen. Die genaue Einhaltung der Vorschriften schützt das Privatvermögen der Partner.
Partnerschaftsvertrag und seine wesentlichen Bestandteile
Der Partnerschaftsvertrag PartG mbB ist das Grundrecht der Gesellschaft. Jeder Partner muss die Klauseln genau kennen, bevor er unterschreibt. Er muss schriftlich sein und notariell beglaubigt werden.
Regelungen zur Geschäftsführung
Die Geschäftsführung Regelungen sagen, wer die Gesellschaft vertritt. Bei PartG mbB kann man zwischen Einzel- und Gesamtgeschäftsführung wählen. Viele wählen eine gemischte Form.
So kann jeder Partner alltägliche Geschäfte führen. Aber für wichtige Entscheidungen braucht man die Zustimmung aller.
Gewinn- und Verlustverteilung
Die Gewinnverteilung basiert auf den Anteilen im Vertrag. Ohne spezielle Regelung teilen alle Partner gleich. Viele regeln die Verteilung nach Umsatz, Arbeitszeit oder Seniorität.
Verluste werden ebenso aufgeteilt.
Ein- und Austrittsregelungen
Austrittsregelungen schützen beide Seiten bei Trennung. Der Vertrag sollte Kündigungsfristen, Abfindung und Wettbewerbsverbote regeln. Bei Tod oder Berufsunfähigkeit greifen spezielle Klauseln.
Neue Partner brauchen meist die Zustimmung aller.
Eintragung ins Partnerschaftsregister
Die Partnerschaftsregister Eintragung ist der letzte Schritt, um eine PartG mbB zu gründen. Das Amtsgericht am Ort der Niederlassung führt das Register. Die Anmeldung erfolgt online über das Gerichts- und Verwaltungspostfach durch einen Notar.
Für die PartG mbB Registrierung gibt es spezielle Anforderungen. Man muss den Partnerschaftsvertrag und die Adresse der Gesellschaft vorlegen. Auch ein Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung ist nötig. Diese Versicherung muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Das Registerverfahren dauert meist zwei bis vier Wochen. Die Registergerichte prüfen alle Dokumente genau. Wenn es Mängel gibt, fordert das Gericht Nachbesserungen an. Erst nach der Prüfung erfolgt die Eintragung.
Die Anmeldung Partnerschaft kostet zwischen 150 und 250 Euro Gerichtsgebühren. Nach der Eintragung erhält die Gesellschaft eine Registernummer. Diese muss auf Geschäftsbriefen und Rechnungen stehen. Die PartG mbB wird rechtlich erst mit der Eintragung existent. Vorher haften die Partner persönlich für alle Verbindlichkeiten.
Steuerliche Behandlung der PartG mbB
Die Steuern für eine PartG mbB sind ähnlich wie bei einer normalen Partnerschaft. Freiberufler profitieren von steuerlichen Vorteilen. Anwälte, Steuerberater und Architekten finden das besonders attraktiv.
Die Besteuerung ist transparent. So entsteht keine Doppelbesteuerung.
Einkommensteuerliche Aspekte
Bei der Einkommensteuer gilt das Transparenzprinzip. Die Gesellschaft zahlt keine Einkommensteuer. Gewinne und Verluste gehen direkt an die Partner.
Jeder Partner versteuert seinen Anteil mit seinem persönlichen Steuersatz. Die Einkünfte gelten als selbstständige Arbeit.
Umsatzsteuerliche Besonderheiten
Die Umsatzsteuer für Freiberufler in einer PartG mbB ist einfach. Die Gesellschaft ist umsatzsteuerpflichtig. Umsatzsteuer fällt bei Leistungen zwischen Partnern und der Gesellschaft meist nicht an.
Bestimmte Berufsgruppen, wie Ärzte bei Heilbehandlungen, sind steuerfrei.
Gewerbesteuerbefreiung für Freiberufler
Die Gewerbesteuerbefreiung ist ein großer Vorteil. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, solange sie nur freiberuflich arbeiten. Auch bei hohen Gewinnen ist das so.
Man muss aber darauf achten, dass keine gewerbliche Tätigkeit entsteht.
| Steuerart | PartG mbB | GmbH |
|---|---|---|
| Einkommensteuer | Transparent auf Partnerebene | Körperschaftsteuer 15% |
| Gewerbesteuer | Befreit bei Freiberuflern | Ca. 14-17% je nach Hebesatz |
| Umsatzsteuer | 19% Regelsteuersatz | 19% Regelsteuersatz |
Vorteile gegenüber anderen Gesellschaftsformen
Die PartG mbB bietet Freiberuflern viele Vorteile. Sie kombiniert professionelle Anforderungen mit gutem Schutz vor Haftung. Es ist wichtig, die eigenen Bedürfnisse genau zu kennen, bevor man sich entscheidet.
Vergleich mit der GmbH
Bei der PartG mbB und GmbH gibt es große Unterschiede. Die PartG mbB braucht kein Stammkapital von 25.000 Euro. Die Gründungskosten sind viel niedriger.
Freiberufler bleiben bei der PartG mbB von Gewerbesteuer befreit. Bei der GmbH muss man Gewerbesteuer zahlen, wenn man über 24.500 Euro verdient.
Abgrenzung zur GbR
Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts gibt es keinen Haftungsschutz. Die Partner haften mit ihrem Privatvermögen. Bei der PartG mbB ist das Vermögen durch Berufshaftpflichtversicherung geschützt.
Die Registereintragung gibt der PartG mbB mehr Seriosität im Geschäftsverkehr.
Unterschiede zur Limited Liability Partnership
Die LLP Alternative kommt aus dem angelsächsischen Rechtsraum. In Deutschland nutzen Freiberufler oft die PartG mbB statt britische LLPs. Die PartG mbB ist in Deutschland gut anerkannt.
Steuerlich sind deutsche Rechtsformen oft vorteilhafter. Die Verwaltung einer PartG mbB ist einfacher als bei einer ausländischen LLP.
Organisation und Geschäftsführung
Bei der Geschäftsführung PartG mbB sind alle Partner gemeinsam verantwortlich. Jeder Partner kann die Geschäfte führen. Das ermöglicht eine flexible Führung und schützt die berufliche Eigenverantwortung.
Die Organisation Partnerschaft kann man im Vertrag anpassen. Partner können bestimmte Bereiche oder Mandate selbst bearbeiten. Für außergewöhnliche Geschäfte braucht man die Zustimmung aller.
Viele Partnerschaften haben spezielle Führungsstrukturen. Manchmal gibt es einen geschäftsführenden Partner oder Ausschüsse für bestimmte Aufgaben. Die Vertretungsbefugnis Partner wird oft nach Fachgebieten verteilt.
| Führungsebene | Zuständigkeiten | Entscheidungsbefugnis |
|---|---|---|
| Geschäftsführende Partner | Tagesgeschäft, Personalentscheidungen | Einzelvertretung bis 50.000 Euro |
| Partnerversammlung | Strategische Entscheidungen | Mehrheitsbeschluss erforderlich |
| Fachausschüsse | Qualitätssicherung, Fortbildung | Empfehlungen an Partnerversammlung |
Die Organisation Partnerschaft muss bestimmte Regeln beachten. Die Geschäftsführung PartG mbB muss genauso sorgfältig sein wie bei Einzelpraxen.
Kosten der Gründung und laufende Aufwendungen
Die Kosten für die Gründung einer PartG mbB sind vielfältig. Es gibt einmalige Ausgaben und regelmäßige Kosten. Diese Kosten hängen von der Anzahl der Partner und der Region ab.
Notarkosten und Registergebühren
Die Kosten für den Notar hängen vom Gerichts- und Notarkostengesetz ab. Für den Partnerschaftsvertrag fallen 800 bis 2.500 Euro an. Die Eintragung ins Partnerschaftsregister kostet 250 bis 380 Euro.
Versicherungsprämien
Versicherungsprämien sind ein wichtiger Kostenfaktor. Je nach Berufsgruppe und Versicherungssumme liegen die Prämien zwischen 3.000 und 15.000 Euro pro Jahr. Steuerberater zahlen durchschnittlich 4.500 Euro, Rechtsanwälte etwa 6.000 Euro.
Verwaltungsaufwand und Buchführungspflichten
Die laufenden Kosten beinhalten Buchführung und Jahresabschlüsse. Eine externe Steuerberatung kostet jährlich 2.000 bis 5.000 Euro. Die Führung des Partnerschaftsregisters erfordert zusätzliche Arbeit.
Software für die Buchhaltung kostet monatlich 50 bis 200 Euro.
Praktische Tipps für die erfolgreiche Gründung
Die Vorbereitung für die PartG mbB Gründung ist sehr wichtig. Überprüfen Sie die Versicherungsbescheinigung genau. Die Bundesrechtsanwaltskammer sagt, dass Fehler zu Verzögerungen führen können.
Jede Berufskammer hat besondere Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung. Wissen Sie das schon vor der ersten Beratung beim Notar?
Bei der Partnerschaftsgründung ist die Wahl der Rechtsform entscheidend. Vergleichen Sie PartG mbB mit GmbH oder Partnerschaftsgesellschaft. Die Berufskammern geben detaillierte Infos zu berufsrechtlichen Regelungen.
Bei der Steuerberaterkammer Bayern oder der Rechtsanwaltskammer Frankfurt finden Sie spezifische Merkblätter. Diese Beratung ist kostenlos und hilft bei der Entscheidung.
Planen Sie genug Zeit für den Gründungsprozess ein. Der Partnerschaftsvertrag braucht zwei bis drei Wochen. Die Eintragung ins Partnerschaftsregister dauert vier bis sechs Wochen.
Bereiten Sie alle Unterlagen vor dem Notartermin vor. Diese Tipps sparen Zeit und Kosten. Eine professionelle Gründungsberatung kann den Prozess beschleunigen.